Schulordnung 2025
1) Wir alle bilden eine Schulgemeinschaft, wir grüßen einander, verhalten uns hilfsbereit, höflich, rücksichtsvoll. Deshalb unterlassen wir verbale und körperliche Aggressionen sowie öffentlich zur Schau gestellte Liebesbezeugungen.
2) Unsere Mittelschule St.Veit/Glan wurde durch den Umbau schön, gemütlich und auf den neuesten Stand
der Technik gebracht. Daher ist es für uns alle selbstverständlich, immer - auch während der Pausen und
Freistunden - für Ordnung, Sauberkeit und sorgsame Behandlung der Einrichtungsgegenstände zu
sorgen, sowohl in den Klassen, als auch auf den Gängen, in Stiegenaufgängen, WCs, Umkleidekabinen und allen Sälen.
Dazu gehört ebenfalls, dass Poster und Plakate ausnahmslos erst nach Rücksprache mit dem
Klassenvorstand (KV) angebracht bzw. entfernt werden dürfen. Bei vorsätzlich herbeigeführten
Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen
sowie Aula etc. wird der Schüler/die Schülerin für Reinigungsarbeiten oder mögliche
Instandsetzungen herangezogen.
Leerstehende Klassenräume können "Wandergruppen" zur Verfügung gestellt werden. Beschädigungen, die nach einer Rückkehr aus einem Saal bemerkt werden, müssen sofort gemeldet werden. Sollte keine "Wandergruppe" als Verursacher gefunden werden, oder die Meldung zu spät erfolgen, hat die Stammklasse für die Reparaturkosten aufzukommen.
3) Zum Thema Bekleidung:
a) Jedem Schüler, jeder Schülerin wird in der Garderobe ein persönlicher Spind mit dazugehörigem Schlüssel zugeteilt. Jeder/Jede ist für seinen Schlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust sind 50 € (Ankauf eines neuen Schlosses) zu entrichten.
b) Im gesamten Schulgebäude gilt Hausschuhpflicht. Turnschuhe werden nicht als Hausschuhe
akzeptiert!
c) Kappen, Hüte und Mützen aller Art sind im Schulhaus abzunehmen. Nach mehrmaliger
Verwarnung werden diese den betreffenden SchülerInnen abgenommen, in der Direktion verwahrt und
nur an Erziehungsberechtigte ausgehändigt.
d) Unter entsprechender Kleidung versteht man ordentliche, nicht zu aufreizende
Bekleidung sowohl bei Mädchen als auch bei Burschen.
4) Pünktliches Erscheinen zum Unterricht! Das bedeutet, SchülerInnen befinden sich
beim Läuten zum Stundenbeginn in ihrer Klasse. Verspätetes Eintreffen, welches genau im Klassenbuch (
Klassenheft) vermerkt wird, muss der unterrichtenden Lehrkraft gegenüber höflich begründet und von
den Eltern innerhalb einer angemessenen Frist entschuldigt werden. Bei wiederholten Verstößen erfolgt
ein Nachholen der versäumten Pflichten in einer vom KV vorgeschlagenen Form.
5) Während der Unterrichtszeit und während aller Schulveranstaltungen übernimmt die Schule die
Aufsichtspflicht. Das Verlassen des Schulgebäudes während der Pausen oder Fensterstunden, das
Verlassen der Gruppe während einer Schulveranstaltung ist generell untersagt.
SchülerInnen, deren Verhalten eine Gefährdung der Sicherheit anderer Personen mit großer
Wahrscheinlichkeit erwarten lässt, können von Schulveranstaltungen wie Schikursen, Sommersportwochen, Sprachreisen etc. ausgeschlossen werden.
Im Falle einer unvorhergesehenen Erkrankung/Verletzung während der Unterrichtszeit dürfen
SchülerInnen nur nach Abmeldung beim KV, einem Klassenlehrer oder in der Direktion und nur in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Schule verlassen. Wenn SchülerInnen vor dem regulären
Unterrichtsende die Schule verlassen müssen, haben sie ein schriftliches Ansuchen der
Erziehungsberechtigten mitzubringen (Schoolfox!).
Unerlaubtes Weggehen gilt als unentschuldigte Fehlstunde und hat Konsequenzen bezüglich der
Verhaltensnote und kann ein Nachholen der versäumten Pflicht nach sich ziehen.
6) Vor Unterrichtsbeginn dürfen sich SchülerInnen ausnahmslos in ihnen zugeteilten
Klassen oder im Pausenraum aufhalten, solange sie sich ruhig und diszipliniert verhalten. Bis 7:30 Uhr warten die SchülerInnen in der Aula (beim Schulwart). Ab 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr stellt die Schule Aufsichtspersonen zur Verfügung. Vor 7:30 Uhr übernimmt die Schule keine Verantwortung, außer SchülerInnen haben keine passende Zugs- bzw. Busverbindung. Sollte dies der Fall sein, ist der Klassenvorstand schriftlich zu verständigen. Bei störender Lärmentwicklung können die SchülerInnen aus dem Schulgebäude gewiesen werden.
7) Undiszipliniertes Gedränge vor der Kantine entspricht nicht einem rücksichtsvollen sozialen Verhalten innerhalb der Schulgemeinschaft!
8) Fernbleiben vom Unterricht
a) ...muss spätestens am 1.Tag von Erziehungsberechtigten entschuldigt werden (Schoolfox!).
b) Bei begründeten Zweifeln hat die Direktorin das Recht, sich in entsprechender Form Gewissheit zu
verschaffen (ärztliches Attest).
c) Unentschuldigt versäumte Unterrichtsstunden beeinflussen die Verhaltensnote.
9) Erscheint die vorgesehene Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht in der Klasse, so
ist der Klassensprecher, sein Stellvertreter bzw. ein anderer Schüler der Klasse verpflichtet, dies in der Direktion zu melden.
10) Gegenstände, die die Sicherheit gefährden (Messer, Knallkörper etc.) oder den Schulbetrieb stören (Handys usw.) müssen auf Verlangen - mit einem Namensschild versehen - der Lehrkraft ausgehändigt werden. Diese hinterlegt sie in der Direktion, wo sie von einem Erziehungsberechtigten - bei Bedarf nach einem klärenden Gespräch mit der Direktorin oder dem KV - abgeholt werden können. Laserpointer sind für Schüler und Schülerinnen verboten.
11) Im gesamten Schulbereich (Gebäude, Innenhof, Parkplatz) sowie bei allen auswärtigen Schulveranstaltungen gilt das Verbot sämtlicher Suchtgifte (Alkohol, Zigaretten, etc.) und Energy-Drinks.
Es gilt auch Kaugummi Verbot!
12) Am Ende oder sofort nach der letzten Unterrichtsstunde ist es Pflicht jedes Einzelnen sowie
die Pflicht der Klassenordner, den Klassenraum in ordentlichem Zustand zu verlassen. (Abfall beseitigen,
Stühle hinauf stellen, Tafel reinigen). SchülerInnen von häufig verschmutzten Klassen
können außerhalb der regulären Unterrichtszeit zu kleinen, zumutbaren Reinigungsarbeiten
herangezogen werden.
13) Beim Gebrauch von Geräten/Maschinen (Turnsaal, Werkraum, Chemiesaal, Küche) halten sich SchülerInnen an notwendige
Sicherheitsmaßnahmen oder Anweisungen der Lehrkräfte. Bei Verstößen werden sie zumindest für die
nächste Unterrichtseinheit von deren Benützung ausgeschlossen.
14) Fahrräder, Mofas, Mopeds etc. sind ausnahmslos an den dafür vorgesehenen Plätzen und möglichst platzsparend abzustellen. Das Radfahren über die Rampe (Westseite) ist gefährlich und daher untersagt.
15) Erziehungsberechtigte müssen jede Änderung von Adresse, Telefonnummer, Arbeitsplatz sowie familiäre Veränderungen, die für die Schule von Bedeutung sind, umgehend melden.
16) Die SchülerInnen betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang und gehen dann über die Stiege zu den Spinden und von dort in ihre Klassen. Beim Verlassen der Schule gehen die SchülerInnen zu den Spinden und über die Stiege durch den Haupteingang wieder aus dem Schulgebäude.
17) Im Chemie- und Physiksaal ist die Laborordnung verbindlich einzuhalten.
18) Die Waschräume in den Umkleidekabinen der Turnsäle dienen nicht zur Kleiderablage.
19) Sämtliche Werkräume sowie der Chemiesaal dürfen nur mit Hausschuhen (Patschen) betreten werden.
20) Während der Pausen ist der Aufenthalt im gegenüberliegenden Gebäudekomplex nicht gestattet.
Kenntnisnahme durch:
Erziehungsberechtigten:
Schüler/Schülerin
Termine | Kontakt | ||||||
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Mittelschule St. Veit/Glan Dr. Arthur-Lemisch-Straße 30 9300 St. Veit/Glan Telefon: 04212 28828-10 E-Mail: direktion@ms-st-veit.ksn.at |
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