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Schulordnung NEU


 

Schulordnung 2025/26 (Stand: 18. Oktober 2025)

1) Wir alle bilden eine Schulgemeinschaft, wir grüßen einander, verhalten uns hilfsbereit, höflich, rücksichtsvoll. Deshalb unterlassen wir verbale und körperliche Aggressionen sowie öffentlich zur Schau
 gestellte Liebesbezeugungen. Jede Form von verbalem, physischem oder psychischem Mobbing ist zu unterlassen. Alle Formen der Belästigung über digitale Medien und Cyber Mobbing gegenüber SchülerInnen oder Lehrerinnen werden nicht geduldet und führen zu Konsequenzen. 


 2) Unsere Mittelschule St.Veit/Glan wurde durch den Umbau schön, gemütlich und auf den neuesten Stand 
der Technik gebracht. Daher ist es für uns alle selbstverständlich, immer - auch während der Pausen und 
Freistunden -  für Ordnung, Sauberkeit und sorgsame Behandlung der Einrichtungsgegenstände zu
 sorgen, sowohl in den Klassen, als auch auf den Gängen, in Stiegenaufgängen, WCs, Umkleidekabinen und allen Sälen.
 Dazu gehört ebenfalls, dass Poster und Plakate ausnahmslos erst nach Rücksprache mit dem 
Klassenvorstand (KV) angebracht bzw. entfernt werden dürfen. Bei vorsätzlich herbeigeführten
Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen 
sowie Aula etc. wird der Schüler/die Schülerin für Reinigungsarbeiten oder mögliche
 Instandsetzungen herangezogen.


Leerstehende Klassenräume können "Wandergruppen" zur Verfügung gestellt werden. Beschädigungen, die nach einer Rückkehr aus einem Saal bemerkt werden, müssen sofort gemeldet werden. Sollte keine "Wandergruppe" als Verursacher gefunden werden, oder die Meldung zu spät erfolgen, hat die Stammklasse für die Reparaturkosten aufzukommen.


3) Zum Thema Bekleidung:

a) Allen SchülerInnen werden in der Garderobe Spinde und der dazugehörige Schlüssel zugeteilt. Jeder/Jede ist für seinen Schlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust sind 35 € (Ankauf eines neuen Schlüssels) und 100 € (Ankauf eines neuen Schlosses) zu entrichten.
 b) Im gesamten Schulgebäude gilt Hausschuhpflicht. Turnschuhe werden nicht als Hausschuhe
 akzeptiert!
 c) Kappen, Hüte und Mützen aller Art sind im Schulhaus abzunehmen. Nach mehrmaliger 
Verwarnung werden diese den betreffenden SchülerInnen abgenommen, in der Direktion verwahrt und 
nur an Erziehungsberechtigte ausgehändigt.
 d) Unter entsprechender Kleidung (Schulordnung § 4) versteht man ordentliche/angemessene Bekleidung sowohl bei Mädchen als auch bei Burschen.


 4) Laut Schulordnung § 2, gehört pünktliches Erscheinen zum Unterricht - d. h., Schüler befinden sich beim Läuten in ihrer Klasse. Verspätetes Eintreffen, das genau im Klassenbuch/EDU-Page vermerkt wird, muss der unterrichtenden Lehrkraft gegenüber höflich begründet werden.
• SchülerInnen sind (SCHUG § 17) dazu verpflichtet, alle notwendigen Unterrichtsbehelfe (Bücher, Laptop, Hefte, etc.) mitzubringen und rechtzeitig herzurichten.
• Jeder/Jede SchülerIn besitzt einen Laptop, daher ist die Benutzung eines Handys während des Unterrichts, in Pausen oder Freistunden nicht mehr notwendig und untersagt. Jeder/jede SchülerIn ist verpflichtet, sein/ihr Handy/Smartwatch und ähnliche Geräte ab 7:30 Uhr bis Ende des Unterrichts abzuschalten und nur in den Spinden, Schultaschen oder Handyhotels zu verwahren. Das Tragen des Handys am Körper ist ebenfalls nicht erlaubt. Sollten sich SchülerInnen nicht daranhalten, wird das Handy abgenommen und in der Direktion hinterlegt, wo sie von einem Erziehungsberechtigten, bei Bedarf nach einem klärenden Gespräch mit dem Direktor oder dem KV, abgeholt werden können.


 5) Während der Unterrichtszeit und während aller Schulveranstaltungen übernimmt die Schule die
 Aufsichtspflicht. Das Verlassen des Schulgebäudes während der Pausen oder Fensterstunden, das
 Verlassen der Gruppe während einer Schulveranstaltung ist generell untersagt.
SchülerInnen, deren Verhalten eine Gefährdung der Sicherheit anderer Personen mit großer
Wahrscheinlichkeit erwarten lässt, können von Schulveranstaltungen wie Schikursen, Sommersportwochen, Sprachreisen etc. ausgeschlossen werden.
Im Falle einer unvorhergesehenen Erkrankung/Verletzung während der Unterrichtszeit dürfen
SchülerInnen nur nach Abmeldung beim KV, einem Klassenlehrer oder in der Direktion und nur in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Schule verlassen. Wenn SchülerInnen vor dem regulären
Unterrichtsende die Schule verlassen müssen, haben sie ein schriftliches Ansuchen der
Erziehungsberechtigten mitzubringen (Schoolfox!).
Unerlaubtes Weggehen gilt als unentschuldigte Fehlstunde und hat Konsequenzen bezüglich der
Verhaltensnote und kann ein Nachholen der versäumten Pflicht nach sich ziehen.


6) Vor Unterrichtsbeginn dürfen sich SchülerInnen ausnahmslos in ihnen zugeteilten
 Klassen oder im Pausenraum aufhalten, solange sie sich ruhig und diszipliniert verhalten. Bis 7:30 Uhr warten die SchülerInnen in der Aula (beim Schulwart). Ab 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr stellt die Schule Aufsichtspersonen zur Verfügung. Vor 7:30 Uhr übernimmt die Schule keine Verantwortung, außer SchülerInnen haben keine passende Zugs- bzw. Busverbindung. Sollte dies der Fall sein, ist der Klassenvorstand schriftlich zu verständigen. Bei störender Lärmentwicklung können die SchülerInnen aus dem Schulgebäude gewiesen werden.

7) Undiszipliniertes Gedränge vor der Kantine entspricht nicht einem rücksichtsvollen sozialen Verhalten
 innerhalb der Schulgemeinschaft!

8) Fernbleiben vom Unterricht
 a) ...muss spätestens am 1.Tag von Erziehungsberechtigten entschuldigt werden (Schoolfox!).
 b) Bei begründeten Zweifeln hat die Direktorin das Recht, sich in entsprechender Form Gewissheit zu 
verschaffen (ärztliches Attest).
 c) Unentschuldigt versäumte Unterrichtsstunden beeinflussen die Verhaltensnote.

9) Erscheint die vorgesehene Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht in der Klasse, so
ist der Klassensprecher, sein Stellvertreter bzw. ein anderer Schüler der Klasse verpflichtet, dies in der Direktion zu melden.


10) Gegenstände, die die Sicherheit gefährden (Messer, Knallkörper etc.) oder den Schulbetrieb stören (Handys usw.) müssen auf Verlangen - mit einem Namensschild versehen - der Lehrkraft ausgehändigt werden. Diese hinterlegt sie in der Direktion, wo sie von einem Erziehungsberechtigten - bei Bedarf nach einem klärenden Gespräch mit der Direktorin oder dem KV - abgeholt werden können. Laserpointer sind für Schüler und Schülerinnen verboten.


 11) Im gesamten Schulbereich (Gebäude und Hof) sowie bei allen Schulveranstaltungen gilt das Verbot sämtlicher Suchtgifte (Alkohol, Zigaretten, Snus, Vapes,etc.) und Energy-Drinks. Das Bestellen von Essen (Pizza, Döner, etc.) ist während der Unterrichtszeit untersagt.


 12) Am Ende oder sofort nach der letzten Unterrichtsstunde ist es Pflicht jedes Einzelnen sowie
 die Pflicht der Klassenordner, den Klassenraum in ordentlichem Zustand zu verlassen. (Abfall beseitigen,
Stühle hinauf stellen, Tafel reinigen). SchülerInnen von häufig verschmutzten Klassen
 können außerhalb der regulären Unterrichtszeit zu kleinen, zumutbaren Reinigungsarbeiten 
herangezogen werden.


 13) Beim Gebrauch von Geräten/Maschinen (Turnsaal, Werkraum, Chemiesaal, Küche) halten sich SchülerInnen an notwendige
 Sicherheitsmaßnahmen oder Anweisungen der Lehrkräfte. Bei Verstößen werden sie zumindest für die
 nächste Unterrichtseinheit von deren Benützung ausgeschlossen.


 14) Fahrräder, Mofas, Mopeds etc. sind ausnahmslos an den dafür vorgesehenen Plätzen und möglichst platzsparend abzustellen. Das Radfahren über die Rampe (Westseite) ist gefährlich und daher untersagt.


 15) Erziehungsberechtigte müssen jede Änderung von Adresse, Telefonnummer, Arbeitsplatz sowie familiäre Veränderungen, die für die Schule von Bedeutung sind, umgehend melden.


 16) Die SchülerInnen betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang und gehen dann über die Stiege zu den Spinden und von dort in ihre Klassen. Beim Verlassen der Schule gehen die SchülerInnen zu den Spinden und über die Stiege durch den Haupteingang wieder aus dem Schulgebäude.


 17) Im Chemie- und Physiksaal ist die Laborordnung verbindlich einzuhalten.

 

18) Die Waschräume in den Umkleidekabinen der Turnsäle dienen nicht zur Kleiderablage.

 

19) Sämtliche Werkräume sowie der Chemiesaal dürfen nur mit Hausschuhen (Patschen) betreten werden.

 

20) Im Sportunterricht ist eine eigene Sportbekleidung zu tragen. Straßenbekleidung, mit welcher man im Unterricht in der
Klasse sitzt, ist unzulässig! Jeglicher Schmuck muss wegen Verletzungsgefahr abgelegt werden. Kommt ein Kind (nach dem Wochenende) mit Blessuren, Verkühlung usw. in den Sportunterricht, müssen die Eltern rechtzeitig über Schoolfox um eine kurzzeitige Turnbefreiung ersuchen. Kinder können sich allein nicht “krankschreiben”. Handelt es sich um eine langwierige Verletzung, muss eine Arztbescheinigung vorgelegt werden. Eltern können ihr Kind nicht krankschreiben. SchülerInnen, welche nicht am Turnunterricht teilnehmen, haben Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch in den Randstunden bis 15 Uhr. Es gibt kein vorzeitiges nach Hause gehen. Werden geblockte Turnstunden (z.B. Schwimmen oder Eislaufen) versäumt, sind diese Stunden nach Möglichkeit in anderen Gruppen nachzuholen. 

 

21) Fällt es einem Schüler/einer Schülerin schwer, sich während des Unterrichts an die vereinbarten Regeln zu halten, kann er/sie (in der Regel nach dreimaliger Verwarnung) für den Rest der Unterrichtsstunde in den Trainingsraum geschickt werden. 

 

Kenntnisnahme durch:

 

Erziehungsberechtigten:

 

Schüler/Schülerin

 

 

  Termine   Kontakt
 
26 November 2025

03 Dezember 2025

08 Dezember 2025

 
Mittelschule St. Veit/Glan

Dr. Arthur-Lemisch-Straße 30
9300 St. Veit/Glan

Telefon: 04212 28828-10
E-Mail: direktion@ms-st-veit.ksn.at