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Bundesminister Dr. Heinz Faßmann informiert
Erlass zum Schulbetrieb ab 17.Mai 2021
 
Betreff: „Corona-Testpass“ zu den Selbsttests in den Schulen als „Eintritts-Berechtigung“ für alle Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren
 
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
 
Ein Blick in die nahe Zukunft stimmt mich optimistisch: Die Impfungen schreiten voran, die Infektionszahlen in Österreich gehen täglich nach unten, alle Schülerinnen und Schüler können ab Montag, 17.5.2021, endlich wieder täglich „ihre“ Schule besuchen – und – wir alle freuen uns über die stetige Zunahme an „Lockerungen“ im Kontext von Corona.
 
Zu diesen „Lockerungen“ gehören natürlich nach wie vor auch wichtige Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19. Das bedeutet auch, dass die regelmäßigen Selbsttestungen an den Schulen auch ab 17. Mai die zentrale Voraussetzung für den Schulbesuch bleiben – mit einem für Sie neuen, wesentlichen Vorteil:
 
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab kommender Woche einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis. Dieser Nachweis dient zur Vorlage z. B. im Restaurant oder beim Frisör bzw. an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird. Zusätzlich empfiehlt es sich, auch einen Schülerausweis, einen Freifahrtschein oder ähnliches beim Restaurantbesuch dabei zu haben.
Schülerinnen und Schüler unter 10 Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen. Für sie und ihre Familien dient der „Corona-Testpass“ als freiwillige Testdokumentation bis zum Ende des Schuljahres.
 
So funktioniert der „Corona-Testpass“
 
Jede Schülerin/jeder Schüler erhält in der kommenden Woche (ab. 17.5.) in der Schule einen „Corona-Testpass“ in Form eines Leporellos, der die Wochen bis zum „Schulschluss“ mit jeweils drei Selbsttestungen pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag) anführt. Für jeden durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis bekommen die Schüler/innen von ihrer Schule jeweils einen Sticker und kleben diesen in der betreffenden Woche ein. Nachdem die generellen „Testzeiten“ in den Schulen jeweils Montag, Mittwoch und Freitag früh vor Unterrichtsbeginn sind, sollte jede Schülerin/jeder Schüler bei regelmäßiger Durchführung des Selbsttests mit dem „Corona-Testpass“ von Montag bis Sonntag Früh durchgehend einen gültigen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt – wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen oder Apotheken – 48 Stunden ab Ausstellungszeitpunkt.
 
Wie sieht der „Corona-Testpass“ aus?
 
Unter www.bmbwf.gv.at/coronatestpass können Sie sich ein „Bild“ von dem Pass machen, den die Schülerinnen und Schüler kommende Woche in den Händen halten. Erlauben Sie mir zu seinem „Aussehen“ noch eine Bemerkung: Der „Corona-Testpass“ wurde insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler mit einem tapferen COVID-Ninja ausgestattet, um den so wichtigen Testungen „im Kampf gegen Corona“ auch eine spielerische Note zu verleihen. Ich darf die älteren Schülerinnen und Schüler bitten, den „Ninja“ mit einem Augenzwinkern zu betrachten. In Kombination mit dem „Corona-Testpass“ bringt er allen viele Vorteile.
 
Mit besten Grüßen,
Ihr
Heinz Faßmann
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

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